Gabriel Fauré, Requiem
Felix Mendelssohn Bartholdy, Wer nur den lieben Gott lässt walten
G. Fauré, Cantique de Jean Racine
Samstag, 20. November 2021, 19 Uhr
Stadtkirche Lauterbach
Das „Requiem" von Gabriel Fauré gehört zu seinen erfolgreichsten Kompositionen. Im Gegensatz zu anderen Vertonungen des 19. Jahrhunderts (Berlioz, Verdi) betont Fauré nicht das Schreckliche des Jüngsten Gerichts. Vielmehr entwickelt er eine Vision von stiller Zuversicht und ewiger Ruhe, die sich musikalisch in großer Klang- und Melodienschönheit ausdrücken.
Im Konzert erklingt ebenfalls Faurés „Cantique de Jean Racine“ sowie die Choralkantate „Wer nur den lieben Gott lässt walten“ von Felix Mendelssohn Bartholdy.
Florian Dengler (Bass)
Kurpfalzphilharmonie
Vorverkauf
Hygienekonzept
Das Konzert findet unter Berücksichtigung der 3G Regeln statt. Durch die geltenden Abstandsregeln können derzeit ca. 200 Sitzplätze vergeben werden.
Bitte treffen Sie rechtzeitig in der Stadtkirche ein und halten Sie zusätzlich zu Ihrem Ticket eines der folgenden Dokumente bereit:
Einen Corona-Impfnachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung
mit einem Impfstoff, der in Deutschland eine bedingte Zulassung erhalten hat (BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna: jeweils 2 Dosen, Janssen/Johnson&Johnson: 1 Dosis.) Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Bei genesenen Personen reicht jeweils eine Impfstoffdosis.
Ein Genesenennachweis
Ein Genesenennachweis ist eine ärztliche oder behördliche Bestätigung über eine überstandene Corona-Infektion, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Ein Nachweis über eine Genesung, die mehr als sechs Monate zurückliegt wird akzeptiert, sofern eine einfache Auffrischungsimpfung nachgewiesen werden kann, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
Einen Nachweis über einen negativen Coronavirus-Test
Als Testnachweis gilt ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests. Die Testung darf im Falle des PCR-Tests höchstens 48 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn vorgenommen worden sein. Selbsttests werden gemäß den behördlichen Vorgaben nicht akzeptiert.
Für Kinder unter sechs Jahren muss kein Negativnachweis erbracht werden. Bei Schüler*innen wird als Negativnachweis auch das Testheft akzeptiert, auch über eine 24 Stunden-Frist hinaus. Bei Schüler*innen aus anderen Bundesländern, in denen kein entsprechendes Testheft existiert, reicht der Schülerausweis, da in allen Ländern Testkonzepte bestehen.
In der Kirche ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes auf dem Weg von/zum Sitzplatz verpflichtend.
Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Hygieneregeln (Abstand, Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen etc.) und an die Beschilderungen sowie die Hinweise unserer Helferinnen und Helfer.
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